Erfahren Sie, für welche Glücksspiele eine Glücksspiellizenz 2022/2023 erforderlich ist

Erfahren Sie, für welche Glücksspiele eine Glücksspiellizenz 2022/2023 erforderlich ist

Möchten Sie wissen, für welche Glücksspiele in Rumänien eine Glücksspiellizenz Wir versorgen Sie mit zahlreichen Informationen. Lehnen Sie sich bei einer Tasse Kaffee zurück und beginnen Sie mit der Lektüre der bereitgestellten Informationen.

Weitere Informationen zur Glücksspiellizenz:

Frage: Welche Institution überwacht das Glücksspiel in Rumänien?

Antwort: Die Organisation und Durchführung von Glücksspielaktivitäten auf dem Territorium Rumäniens stellt ein staatliches Monopol dar und erfolgt ausschließlich gemäß den Bestimmungen der Notverordnung Nr. 77/2009, in der geänderten Fassung.

Der Staat kann das Recht zur Organisation und Durchführung von Glücksspielaktivitäten gemäß den Bestimmungen der genannten Dringlichkeitsverordnung auf der Grundlage einer Glücksspielorganisationslizenz für jede Art von Aktivität, wie in der Verordnung klassifiziert, und einer Glücksspielbetriebslizenz (nominal und zeitlich) -eingeschränkte Dokumente, die direkt vom Lizenzinhaber zu bedienen sind.

Frage: Was ist Glücksspiel?

Antwort: Glücksspiel ist eine kommerzielle Aktivität, die kumulativ die folgenden Bedingungen erfüllt: Sachgewinne, in der Regel in bar, werden nach dem öffentlichen Angebot eines potenziellen Gewinns durch den Veranstalter und der Annahme des Angebots durch den Teilnehmer unter Erhebung einer Direktzahlung ausgezahlt oder versteckte Teilnahmegebühr , wobei die Gewinne durch zufällige Auswahl der Ergebnisse der Ereignisse, die Gegenstand des Spiels sind, vergeben werden, unabhängig von der Art und Weise, wie sie zustande kommen.

Glücksspiellizenz

Glücksspiele gelten nicht als Glücksspiele und erfordern kein Lizenzierungsverfahren für:

  • Gewinnspiele, die in Schulen, Kindergärten oder anderen Gemeinden veranstaltet werden und für die Veranstalter unterhaltsamen und gemeinnützigen Charakter haben;
  • Spiele unterhaltsamer Art, die mit Maschinen, Apparaten, Geräten jeglicher Art betrieben werden und bei denen es nicht um Gewinne aufgrund von Zufallselementen geht, sondern die dazu dienen, die Stärke, Intelligenz und Geschicklichkeit des Teilnehmers zu testen;
  • Aktionen, die von verschiedenen Wirtschaftsteilnehmern im Rahmen der Verordnung organisiert werden, mit dem Ziel, den Verkauf anzukurbeln und für die keine Teilnahmegebühr erhoben wird, d bevor die Werbemaßnahme durchgeführt wurde.

Frage: Für welche Tätigkeiten ist in Rumänien eine Lizenz erforderlich?

Antwort: Die Aktivitäten, für die eine Glücksspiellizenz beantragt werden kann, sind die folgenden:

  1. Lotteriespiele,
  2. Wetten,
  3. Glücksspiele, die für den Kasinobetrieb charakteristisch sind (bestimmte Mittel können sein: Spielkarten, Würfel, Roulettekugeln, Roulettes und Spieltische einschließlich der dazugehörigen Zusatzeinrichtungen);
  4. Spielautomatenspiele,
  5. Bingospiele in Spielhallen,
  6. Bingospiele, die über Fernsehnetzwerksysteme organisiert werden,
  7. Über das Internet, Festnetz- oder Mobiltelefonsysteme organisierte Bingospiele;
  8. Online-Wetten, die die Aktivität von Wetten mit festen Quoten darstellen und über Internet-Kommunikationssysteme, Festnetz- oder Mobiltelefonsysteme organisiert werden;
  9. Online-Glücksspiele, darunter alle Glücksspiele mit Ausnahme derjenigen, die in a), e), f), g) und h) definiert sind.

Frage: Wie lange ist die Glücksspiellizenz gültig?

Antwort: Die Lizenz zur Organisation von Glücksspielen wird dem Wirtschaftssubjekt erteilt, der die Bedingungen für die Organisation der in der OUG-Nr. genannten Aktivitäten erfüllt. 77/2009, in der geänderten Fassung. Die Lizenz ist ab dem Datum der Erteilung 5 Jahre lang gültig.

Frage: Welche Schritte sind erforderlich, um die Lizenz für die Organisation von Glücksspielen in Rumänien zu erhalten? Was ist mit der Betriebserlaubnis?

Antwort: Um die Lizenz zur Organisation von Glücksspielen zu erhalten, müssen Sie:

  • Wirtschaftsakteure müssen den Nachweis erbringen:
    • die Existenz der Organisation von Glücksspielen als Haupttätigkeit;
    • das Vorliegen der den Geschäftsführern oder gesetzlichen Vertretern der juristischen Person erteilten polizeilichen Genehmigung;
    • die Zusammensetzung des gezeichneten und eingezahlten Aktienkapitals unter den Bedingungen der oben genannten Verordnung;
  • Strafregisterauszüge oder andere Dokumente der zuständigen Behörden, in deren Zuständigkeitsbereich sich der letzte bekannte Wohnsitz befindet, vorzulegen, aus denen hervorgeht, dass gegen keinen der Geschäftsführer oder gesetzlichen Vertreter der juristischen Person, für die keine Rehabilitierung erfolgt ist, ein rechtskräftiges Urteil ergangen ist in Rumänien oder im Ausland wegen einer in diesem Gesetz vorgesehenen Straftat oder wegen einer anderen vorsätzlich begangenen Straftat begangen wurde, für die eine Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren verhängt wurde;
  • Nachweis über die vorgeschlagene Fläche und deren Übereinstimmung mit den gesetzlich festgelegten Anforderungen.

Um eine Glücksspiellizenz zu erhalten , müssen Wirtschaftsteilnehmer Folgendes nachweisen:

  • sie zum Zeitpunkt der Beantragung einer Glücksspiellizenz im Besitz einer gültigen Glücksspiellizenz sind oder eine Glücksspiellizenz beantragt haben;
  • Die vorgeschlagene Fläche wird vom jeweiligen Veranstalter gemäß den geltenden Rechtsvorschriften für die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten in Gebäuden beim Handelsregisteramt angemeldet und erfüllt die in den Durchführungsbestimmungen dieser Notstandsverordnung vorgesehenen Anforderungen;
  • Der vorgeschlagene Raum befindet sich nicht in den Räumlichkeiten einer Bildungseinrichtung, einschließlich der dazugehörigen Campus-, Kultur-, Kunst-, Gesundheits-, Sozial-, Religions- und ähnlichen Einrichtungen oder in dem dafür abgegrenzten Umkreis; Es ist verboten, Glücksspiele an Orten abzuhalten, die aufgrund ihrer Lage den Verkehr behindern oder den freien Zugang zu anderen interessanten Orten einschränken würden (Räumlichkeiten in Gebäuden, Fußgängerwege, Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel usw.); Ausnahmsweise ist die Durchführung von Glücksspielen in Kinos, Sälen, Sporthallen, Kulturhäusern und anderen Einrichtungen dieser Art gestattet, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind: separater Zugang für Spieler, keine Störung anderer Aktivitäten und völlige Zugangsbeschränkung für Minderjährige ;
  • Die Casino-ähnliche Aktivität muss in Gebäuden organisiert werden, die nicht zu Wohnzwecken genutzt werden, oder an Standorten, die Teil von Hotels sind, die gemäß den geltenden nationalen Vorschriften eine Klassifizierung von mindestens 3 Sternen haben.
  • die Spielmittel und die vorgeschlagenen Standorte/Räume den in dieser Dringlichkeitsverordnung und ihren Durchführungsbestimmungen festgelegten Bedingungen entsprechen;
  • Spielautomaten vom Typ Spielautomaten sind mit einem integrierten elektronischen System zur Überwachung, Aufzeichnung und Aufzeichnung aller Betriebsvorgänge ausgestattet, das integraler Bestandteil der Konstruktion des jeweiligen Spielmittels ist oder nachträglich hinzugefügt wird (Black-Box-Typ), das die Steuerung ermöglicht in der Verordnung über die Organisation und den Betrieb von Glücksspielen vorgesehenen Behörden Die Anforderungen an diese Mechanismen, die Zulassungsbedingungen für Unternehmen, die Black-Box-Systeme hinzufügen, ihre Installation und die Überwachung der Tätigkeit sind in den Durchführungsbestimmungen dieser Dringlichkeitsverordnung geregelt;
  • Wettbüros werden mithilfe unabhängiger Computerprogramme betrieben, die nur für das organisierende Unternehmen gelten, unabhängig von der Anzahl der Standorte, an denen die jeweilige Aktivität durchgeführt wird, mit der Verpflichtung, die hervorzuhebenden Informationen in einem zentralen elektronischen System in Rumänien zu zentralisieren jedes angeschlossene Spielterminal, die insgesamt eingenommenen Teilnahmegebühren und die insgesamt vergebenen Preise. Das zentrale elektronische System wird vom und im Namen des Veranstalters mit einem Terminal im Ministerium für öffentliche Finanzen , von den Veranstaltern kostenlos zur Verfügung gestellt und enthält Informationen über die gesamten Teilnahmegebühren bzw. ermöglicht den Zugriff darauf Die an einem bestimmten Tag gesammelten Daten, die Gesamtsumme der an diesem Tag vergebenen Preise sowie die Aufzeichnungen der im System verbundenen Terminals (deren Anzahl und die Adresse, an der sie jeweils betrieben werden). Mindestens 30 Tage vor Erhalt der Glücksspielbetriebsgenehmigung muss jede Wettstätte im zentralen System identifiziert werden. Alle späteren Änderungen werden mindestens 15 Tage vor Inkrafttreten mitgeteilt;
  • Sie besitzen die gesamte technische Ausrüstung, die die Unterstützung bei der Organisation und Übertragung dieser Art von Glücksspielen auf dem Territorium Rumäniens gewährleistet, und zwar für Glücksspiele wie Online-Wetten, Bingospiele, die über Internet-Kommunikationssysteme, Festnetz- oder Mobiltelefonsysteme oder online organisiert werden Glücksspiele, mit Ausnahme dieser Bestimmung für Wirtschaftsteilnehmer, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union auf diesem Gebiet zugelassen sind und über die für den Betrieb in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union erforderlichen technischen Einrichtungen verfügen, mit der Verpflichtung, diese anzuschließen die in § 19 Abs. 1 genannten Stellen; (1) der Verordnung;
  • Die zusätzlichen Voraussetzungen, die der Wirtschaftsteilnehmer erfüllen muss, um die vorgesehene Lizenz für die Organisation und die Genehmigung für den Betrieb von Glücksspielen , werden in den Durchführungsbestimmungen der genannten Dringlichkeitsverordnung geregelt.

Frage: Welche Gebühren werden für die Genehmigung von Glücksspielaktivitäten in Rumänien erhoben?

Antwort: Im Folgenden stellen wir die GEBÜHREN vor, die für AKTIVITÄTEN IM BEREICH DES GLÜCKSSPIELS ERHOBEN werden:

Die Gebühr für die Glücksspiellizenz (jährlich):

  1. Für Lotteriespiele: 500.000 Lei
  2. Für gegenseitige Wetten: 200.000 Lei
  3. Für Wetten mit festen Quoten: 100.000 Lei
  4. Für Glücksspiele, die für Casinoaktivitäten charakteristisch sind : 400.000 Lei
  5. Für Spielautomatenspiele: 25.000 Lei
  6. Für Bingospiele in Spielhallen: 40.000 Lei
  7. Für Bingo-Glücksspiele, die über Fernsehnetzwerksysteme organisiert werden: 200.000 Lei
  8. Für Online-Glücksspiele: 100.000 Lei
  9. Für Bingospiele, die über Internet-Kommunikationssysteme, Festnetz- oder Mobiltelefonsysteme organisiert werden: 100.000 Lei
  10. Für Online-Glücksspiele: 400.000 Lei
  11. Für Online-Lotteriespiele: 500.000 Lei
  12. Für gegenseitige Online-Wetten: 200.000 Lei

Gebühren im Zusammenhang mit der Glücksspielbetriebslizenz (jährlich):

  1. Für Lotteriespiele: 800.000 Lei
  2. Für gegenseitige Wetten: 400.000 Lei
  3. Wetten mit festen Quoten : 5 % der tatsächlichen Einnahmen des Veranstalters, jedoch nicht weniger als 250.000 Lei, auf der Grundlage der vom Wirtschaftsteilnehmer vorgelegten Dokumentation zur technischen und wirtschaftlichen Effizienz.
  • Für Glücksspiele, die für den Casinobetrieb charakteristisch sind:
  • ich. für jeden Tisch in der Gemeinde Bukarest 250.000 Lei
  • ii. für jeden Tisch, an anderen Orten als Bukarest 120.000 Lei
  1. Für jeden Spielautomaten: 8.000 Lei
  2. Für Bingospiele in Spielhallen: 30.000 Lei für jede Halle sowie 3 % des Nennwerts der von der Nationalgesellschaft „ Imprimeria Nationala “ – SA gekauften Karten, zahlbar im Voraus an die Staatskasse Vorlage des vom Finanzministerium bestätigten Zahlungsauftrags bei Abholung der Karten.
  3. Für Bingo-Glücksspiele, die über Fernsehnetzsysteme organisiert werden: 10 % der tatsächlich auf der Ebene des Veranstalters erzielten Einnahmen, jedoch nicht weniger als 400.000 Lei, basierend auf der vom Wirtschaftsteilnehmer vorgelegten Dokumentation zur technischen und wirtschaftlichen Effizienz.
  4. Für Bingospiele, die über Internet-Kommunikationssysteme, Festnetz- oder Mobiltelefonsysteme organisiert werden: 10 % der tatsächlich auf der Ebene des Veranstalters erzielten Einnahmen, jedoch nicht weniger als 400.000 Lei, auf der Grundlage der von ihm vorgelegten Dokumentation zur technischen und wirtschaftlichen Effizienz der Wirtschaftsakteur.
  5. Für Online-Glücksspiele: 1,5 % der tatsächlich auf der Ebene des Veranstalters erzielten Einnahmen, jedoch nicht weniger als 400.000 Lei, basierend auf der vom Wirtschaftsteilnehmer vorgelegten Dokumentation zur technischen und wirtschaftlichen Effizienz.
  6. Für Online-Lotteriespiele: 800.000 Lei
  7. Für gegenseitige Online-Wetten: 400.000 Lei

Wir geben außerdem den MINDESTWERT DES GEZEICHNETEN UND AKTUELLEN GRUNDKAPITALS ZUM ZEITPUNKT DER ANTRAGSTELLUNG FÜR DIE LIZENZ ZUR VERANSTALTUNG VON GLÜCKSSPIELEN an.

  1. Für Veranstalter von Lotteriespielen: 2.000.000 Lei
  2. Für Veranstalter, die Pari-Mutuel-Wetten betreiben: 1.000.000 Lei
  3. Für Veranstalter, die Wetten mit festen Quoten anbieten: 1.000.000 Lei
  4. Für Veranstalter, die für Casinoaktivitäten typische Glücksspiele betreiben: 1.000.000 Lei
  5. Für Veranstalter, die Spielautomaten betreiben: 30.000 Lei
  6. Für Veranstalter, die Bingospiele in Spielhallen veranstalten: 100.000 Lei
  7. Für Veranstalter, die über Fernsehnetzwerksysteme organisierte Bingospiele betreiben: 1.000.000 Lei
  8. Für Veranstalter, die Online-Glücksspiele mit festen Quoten betreiben: 1.000.000 Lei
  9. Für Veranstalter, die über das Internet, Festnetz- oder Mobiltelefonsysteme organisierte Bingo-Glücksspiele betreiben: 500.000 Lei
  10. Für Veranstalter, die Online-Glücksspiele betreiben: 1.000.000 Lei

Organisationsgebühr für Pokerturniere: 200.000 Lei

Zugangsgebühr für Glücksspiele, die für den Casinobetrieb charakteristisch sind, und für Automatenspiele:

  1. Für Glücksspiele, die für Casinoaktivitäten typisch sind: 20 Lei;
  2. Für Glücksspiele am Spielautomaten: 5 Lei.

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