Sie möchten wissen, für welche Glücksspiele eine Glücksspiellizenz ? Wir haben viele Informationen für Sie zusammengestellt. Lehnen Sie sich zurück, nehmen Sie eine Tasse Kaffee und lesen Sie die bereitgestellten Informationen.
Weitere Informationen zur Glücksspiellizenz:
Frage: Welche Institution überwacht das Glücksspiel in Rumänien?
Antwort: Die Organisation und Durchführung von Glücksspielaktivitäten auf dem Gebiet Rumäniens stellt ein staatliches Monopol dar und erfolgt ausschließlich gemäß den Bestimmungen der Dringlichkeitsverordnung Nr. 77/2009 in ihrer geänderten Fassung.
Der Staat kann das Recht zur Organisation und Durchführung von Glücksspielaktivitäten gemäß den Bestimmungen der genannten Notverordnung auf der Grundlage einer Glücksspielorganisationslizenz für jede in der Verordnung klassifizierte Aktivitätsart und einer Glücksspielbetriebslizenz, nominellen und zeitlich befristeten Dokumenten, die direkt vom Lizenzinhaber zu führen sind, erteilen.
Frage: Was ist Glücksspiel?
Antwort: Glücksspiel ist eine kommerzielle Tätigkeit, die kumulativ die folgenden Bedingungen erfüllt: Materielle Gewinne, in der Regel in bar, werden nach dem öffentlichen Angebot eines potenziellen Gewinns durch den Veranstalter und der Annahme des Angebots durch den Teilnehmer gegen eine direkte oder versteckte Teilnahmegebühr ausgezahlt, wobei die Gewinne durch zufällige Auswahl der Ergebnisse der Ereignisse, die Gegenstand des Spiels sind, unabhängig von der Art und Weise ihrer Entstehung ausgezahlt werden.

Glücksspiele gelten nicht als Glücksspiel und benötigen daher keine Lizenzierung:
- Tombolas, die in Schulen, Kindergärten oder anderen Gemeinschaften organisiert werden und die für die Organisatoren unterhaltsamen und nicht gewinnbringenden Charakter haben;
- Unterhaltungsspiele, die mit Hilfe von Maschinen, Apparaten oder Geräten jeglicher Art betrieben werden und bei denen die Gewinne nicht auf Zufallselementen beruhen, sondern die Kraft, Intelligenz und Geschicklichkeit des Teilnehmers auf die Probe stellen sollen;
- Aktionen, die von verschiedenen Wirtschaftsakteuren gemäß der Verordnung organisiert werden, mit dem Ziel, den Absatz anzukurbeln, und die keine Teilnahmegebühr beinhalten, d. h. keine zusätzlichen Ausgaben seitens der Teilnehmer und keine Preiserhöhung für das Produkt gegenüber dem Preis vor Durchführung der Werbemaßnahme.
Frage: Für welche Tätigkeiten ist in Rumänien eine Lizenz erforderlich?
Antwort: Folgende Aktivitäten können für eine Glücksspiellizenz beantragt werden:
- Lotteriespiele,
- Wetten,
- Glücksspiele, die für Casinoaktivitäten charakteristisch sind (konkrete Mittel können sein: Spielkarten, Würfel, Roulettekugeln, Roulettes und Spieltische einschließlich ihrer Hilfseinrichtungen);
- Spielautomaten,
- Bingospiele, die in Spielhallen gespielt werden,
- Bingospiele, die über Fernsehnetzwerksysteme organisiert werden,
- Bingospiele, die über Internet, Festnetz oder Mobilfunknetze organisiert werden;
- Online-Wetten, die die Aktivität von Wetten mit festen Quoten darstellen, die über Internet-Kommunikationssysteme, Festnetz- oder Mobilfunksysteme organisiert werden;
- Online-Glücksspiel, das alle Glücksspiele umfasst, mit Ausnahme der in a), e), f), g) und h) definierten.
Frage: Wie lange ist die Glücksspiellizenz gültig?
Antwort: Die Lizenz zur Organisation von Glücksspielen wird dem Wirtschaftsteilnehmer erteilt, der die Bedingungen für die Organisation der in der geänderten Verordnung Nr. 77/2009 des Generalrechnungshofs (OUG) geregelten Tätigkeiten erfüllt. Die Lizenz ist ab dem Ausstellungsdatum fünf Jahre gültig.
Frage: Welche Schritte sind notwendig, um eine Lizenz zur Organisation von Glücksspielen in Rumänien zu erhalten? Wie sieht es mit der Betriebslizenz aus?
Antwort: Um die Lizenz zur Organisation von Glücksspielen zu erhalten, müssen Sie Folgendes tun:
- Die Wirtschaftssubjekte müssen einen Nachweis erbringen:
- die Existenz der Organisation von Glücksspielen als ihrer Haupttätigkeit;
- das Vorliegen der polizeilichen Genehmigung, die den Verwaltern oder gesetzlichen Vertretern der juristischen Person erteilt wurde;
- die Zusammensetzung des gezeichneten und eingezahlten Aktienkapitals gemäß den Bestimmungen der oben genannten Verordnung;
- Vorlage von Strafregisterauszügen oder anderen von den zuständigen Behörden, in deren Zuständigkeitsbereich sich der letzte bekannte Wohnsitz befindet, ausgestellten Dokumenten, aus denen hervorgeht, dass gegen keinen der Geschäftsführer oder gesetzlichen Vertreter der juristischen Person, für die keine Rehabilitation stattgefunden hat, in Rumänien oder im Ausland ein rechtskräftiges Urteil wegen einer in diesem Gesetz vorgesehenen Straftat oder wegen einer anderen vorsätzlich begangenen Straftat, für die eine Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren verhängt wurde, ergangen ist;
- Nachweis der vorgeschlagenen Räumlichkeiten und ihrer Übereinstimmung mit den gesetzlichen Anforderungen.
Um eine Glücksspiellizenz zu erhalten , müssen Wirtschaftsakteure Folgendes nachweisen:
- Sie besitzen zum Zeitpunkt der Antragstellung auf eine Glücksspiellizenz eine gültige Glücksspiellizenz oder haben eine Glücksspiellizenz beantragt;
- Die vorgeschlagenen Räumlichkeiten sind vom betreffenden Veranstalter gemäß den für die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten in Gebäuden geltenden Rechtsvorschriften beim Handelsregister eingetragen und erfüllen die in den Durchführungsbestimmungen dieser Dringlichkeitsverordnung festgelegten Anforderungen;
- Der vorgeschlagene Raum befindet sich nicht auf dem Gelände einer Bildungseinrichtung, einschließlich ihrer zugehörigen Campusse, kulturellen, künstlerischen, medizinischen, sozialen, religiösen und ähnlichen Einrichtungen oder in dem für diese festgelegten Umkreis; es ist verboten, Glücksspiele an Orten zu veranstalten, die aufgrund ihrer Lage den Verkehr behindern oder den freien Zugang zu anderen Sehenswürdigkeiten einschränken (Räumlichkeiten in Gebäuden, Fußgängerwege, Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs usw.); ausnahmsweise ist es zulässig, Glücksspiele in Kinos, Auditorien, Sporthallen, Kulturhäusern und ähnlichen Einrichtungen zu veranstalten, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind: separater Zugang für die Spieler, keine Störung anderer Aktivitäten und vollständiger Ausschluss von Minderjährigen;
- Die Casino-ähnliche Aktivität muss in Gebäuden organisiert werden, die nicht zu Wohnzwecken genutzt werden, oder in Räumlichkeiten, die Teil von Hotels mit einer Klassifizierung von mindestens 3 Sternen gemäß den geltenden nationalen Vorschriften sind;
- Die Spielmittel und die vorgeschlagenen Standorte/Räume entsprechen den in dieser Notverordnung und ihren Durchführungsbestimmungen festgelegten Bedingungen;
- Spielautomaten sind mit einem integrierten elektronischen System zur Überwachung, Aufzeichnung und Protokollierung aller Betriebsvorgänge ausgestattet. Dieses System ist entweder integraler Bestandteil der Konstruktion des jeweiligen Spielautomaten oder wird nachträglich hinzugefügt (Black-Box-System). Es ermöglicht die Kontrolle durch die in der Verordnung über die Organisation und den Betrieb von Glücksspielen vorgesehenen Behörden. Die Anforderungen an diese Mechanismen, die Genehmigungsbedingungen für Unternehmen, die Black-Box-Systeme nachrüsten, deren Installation und die Überwachung des Betriebs sind in den Durchführungsbestimmungen dieser Dringlichkeitsverordnung geregelt
- Die Wettbüros werden unabhängig von der Anzahl der Standorte mittels unabhängiger, firmeneigener Computerprogramme betrieben. Die Betreiber sind verpflichtet, die Informationen zu jedem angeschlossenen Spielautomaten, den gesamten eingenommenen Einsätzen und den gesamten ausgeschütteten Gewinnen in einem zentralen elektronischen System in Rumänien zu erfassen. Dieses System ist vom Veranstalter mit einem Terminal des Finanzministeriums verbunden, das ihm kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Es enthält Informationen zu den gesamten an einem Tag eingenommenen Einsätzen, den an diesem Tag ausgeschütteten Gewinnen sowie den angeschlossenen Spielautomaten (Anzahl und Standort). Jede Wettstelle muss spätestens 30 Tage vor Erteilung der Glücksspiellizenz im zentralen System registriert sein. Änderungen werden mindestens 15 Tage vor ihrem Inkrafttreten bekannt gegeben
- die gesamte technische Ausrüstung besitzen, die die Unterstützung für die Organisation und Übertragung dieser Arten von Glücksspielen auf dem Gebiet Rumäniens für Glücksspiele wie Online-Wetten, Bingo-Spiele, die über Internet-Kommunikationssysteme, Festnetz- oder Mobilfunksysteme organisiert werden, Online-Glücksspiele, mit Ausnahme dieser Bestimmung für Wirtschaftsteilnehmer, die in diesem Bereich in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union zugelassen sind und die die für den Betrieb in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union erforderliche technische Ausrüstung besitzen, mit der Verpflichtung, diese mit den in Artikel 19 Absatz (1) der Verordnung genannten Stellen zu verbinden;
- Die zusätzlichen Bedingungen, die der Wirtschaftsteilnehmer für den Erhalt der Lizenz zur Organisation und der Genehmigung zum Betrieb der gesetzlich vorgesehenen Glücksspiele erfüllen muss, werden in den Durchführungsbestimmungen der genannten Dringlichkeitsverordnung geregelt.
Frage: Welche Gebühren fallen für die Genehmigung von Glücksspielaktivitäten in Rumänien an?
Antwort: Nachfolgend präsentieren wir die für Aktivitäten im Bereich des Glücksspiels erhobenen Gebühren:
Die Gebühr für die Glücksspiellizenz (jährlich):
- Für Lotteriespiele: 500.000 Lei
- Für gemeinsame Wetten: 200.000 Lei
- Für Wetten mit festen Quoten: 100.000 Lei
- Für die Glücksspielcharakteristika der Casino-Aktivität: 400.000 Lei
- Für Spielautomaten: 25.000 Lei
- Für Bingospiele in Spielhallen: 40.000 Lei
- Für Bingo-Glücksspiele, die über Fernsehnetzwerke veranstaltet werden: 200.000 Lei
- Für Online-Glücksspiele : 100.000 Lei
- Für Bingospiele, die über Internet-, Festnetz- oder Mobilfunksysteme organisiert werden: 100.000 Lei
- Für Online-Glücksspiel: 400.000 Lei
- Für Online-Lotteriespiele: 500.000 Lei
- Für Online-Wetten: 200.000 Lei
Gebühren im Zusammenhang mit der Glücksspiellizenz (jährlich):
- Für Lotteriespiele: 800.000 Lei
- Für gemeinsame Wetten: 400.000 Lei
- Bei Wetten mit festen Quoten: 5 % der tatsächlichen Einnahmen des Veranstalters, jedoch nicht weniger als 250.000 Lei, auf der Grundlage der vom Wirtschaftsteilnehmer vorgelegten technischen und wirtschaftlichen Leistungsdokumentation.
- Für Glücksspiele, die typisch für Casinospiele sind:
- i. für jeden Tisch in der Gemeinde Bukarest 250.000 Lei
- ii. für jeden Tisch an anderen Standorten als Bukarest 120.000 Lei
- Pro Spielautomat: 8.000 Lei
- Für Bingospiele in Spielhallen: 30.000 Lei pro Halle sowie 3 % des Nennwerts der von der National Company „Imprimeria Nationala“ – SA erworbenen Karten, zahlbar im Voraus an die Staatskasse unter Vorlage des von der Staatskasse bestätigten Zahlungsauftrags bei Abholung der Karten.
- Bei Bingo-Glücksspielen, die über Fernsehnetzwerksysteme organisiert werden: 10 % der tatsächlich erzielten Einnahmen auf Ebene des Veranstalters, jedoch nicht weniger als 400.000 Lei, basierend auf der vom Wirtschaftsteilnehmer vorgelegten technisch-wirtschaftlichen Effizienzdokumentation.
- Bei Bingospielen, die über Internet-Kommunikationssysteme, Festnetz- oder Mobilfunknetze organisiert werden: 10 % der tatsächlich auf Ebene des Veranstalters erzielten Einnahmen, jedoch nicht weniger als 400.000 Lei, auf der Grundlage der vom Wirtschaftsteilnehmer vorgelegten technisch-wirtschaftlichen Leistungsdokumentation.
- Für Online-Glücksspiele: 1,5 % der tatsächlich auf Ebene des Veranstalters erzielten Einnahmen, jedoch nicht weniger als 400.000 Lei, basierend auf der vom Wirtschaftsakteur vorgelegten technisch-wirtschaftlichen Leistungsdokumentation.
- Für Online-Lotteriespiele: 800.000 Lei
- Für Online-Wetten: 400.000 Lei
Wir geben außerdem den MINDESTWERT DES ZEICHNETEN UND AKTUELLEN AKTIENKAPITALS ZUM ZEITPUNKT DER ANTRAGSTELLUNG AUF DIE LIZENZ ZUR VERANSTALTUNG VON GLÜCKSSPIELEN an.
- Für Veranstalter von Lotteriespielen: 2.000.000 Lei
- Für Veranstalter von Totalisatorwetten: 1.000.000 Lei
- Für Veranstalter von Wetten mit festen Quoten: 1.000.000 Lei
- Für Veranstalter von Glücksspielen, die typisch für Casinoaktivitäten sind: 1.000.000 Lei
- Für Veranstalter von Spielautomaten: 30.000 Lei
- Für Veranstalter von Bingospielen in Spielhallen: 100.000 Lei
- Für Veranstalter von Bingospielen, die über Fernsehnetzwerke übertragen werden: 1.000.000 Lei
- Für Veranstalter, die Online-Glücksspiele mit festen Quoten anbieten: 1.000.000 Lei
- Für Veranstalter von Bingo-Glücksspielen, die über das Internet, Festnetz oder Mobiltelefone organisiert werden: 500.000 Lei
- Für Veranstalter von Online-Glücksspielen: 1.000.000 Lei
Organisationsgebühr für Pokerturniere: 200.000 Lei
Zugangsgebühr für Glücksspiele, die typisch für Casinospiele und Spielautomaten sind:
- Für Glücksspiele, die typisch für Casinospiele sind: 20 Lei;
- Für Spielautomaten: 5 Lei.
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