Möchten Sie wissen, für welche Glücksspiele in Rumänien eine Glücksspiellizenz Wir versorgen Sie mit zahlreichen Informationen. Lehnen Sie sich bei einer Tasse Kaffee zurück und beginnen Sie mit der Lektüre der bereitgestellten Informationen.
Weitere Informationen zur Glücksspiellizenz:
Frage: Welche Institution überwacht das Glücksspiel in Rumänien?
Antwort: Die Organisation und Durchführung von Glücksspielaktivitäten auf dem Territorium Rumäniens stellt ein staatliches Monopol dar und erfolgt ausschließlich gemäß den Bestimmungen der Notverordnung Nr. 77/2009, in der geänderten Fassung.
Der Staat kann das Recht gewähren, Glücksspielaktivitäten gemäß den Bestimmungen der genannten Notfallverordnung auf der Grundlage einer Glücksspielorganisation für jede Art von Aktivitäten, die in der Verordnung eingestuft zu sein, und einer Glücksspiellizenz, nominalen und zeitlich begrenzten Dokumente, die direkt vom Lizenzinhaber betrieben werden sollen, zu organisieren und durchzuführen.
Frage: Was ist Glücksspiel?
Antwort: Glücksspiel ist eine kommerzielle Aktivität, die die folgenden Bedingungen kumulativ erfüllt: Materialgewinne, in der Regel in bar, werden nach dem öffentlichen Angebot des Organisators eines potenziellen Siegs und der Annahme des Angebots des Teilnehmers vergeben, wobei der Teilnehmer mit einer direkten oder versteckten Teilnahmegebühr, die durch zufällige Auswahl der Ergebnisse, die das Ziel der Veranstaltung vergeben hat, vergeben wurde.
Glücksspiele gelten nicht als Glücksspiele und erfordern kein Lizenzierungsverfahren für:
- Gewinnspiele, die in Schulen, Kindergärten oder anderen Gemeinden veranstaltet werden und für die Veranstalter unterhaltsamen und gemeinnützigen Charakter haben;
- Spiele unterhaltsamer Art, die mit Maschinen, Apparaten, Geräten jeglicher Art betrieben werden und bei denen es nicht um Gewinne aufgrund von Zufallselementen geht, sondern die dazu dienen, die Stärke, Intelligenz und Geschicklichkeit des Teilnehmers zu testen;
- Aktionen, die von verschiedenen Wirtschaftsteilnehmern im Rahmen der Verordnung organisiert werden, mit dem Ziel, den Verkauf anzukurbeln und für die keine Teilnahmegebühr erhoben wird, d bevor die Werbemaßnahme durchgeführt wurde.
Frage: Für welche Tätigkeiten ist in Rumänien eine Lizenz erforderlich?
Antwort: Die Aktivitäten, für die eine Glücksspiellizenz beantragt werden kann, sind die folgenden:
- Lotteriespiele,
- Wetten,
- Spiele von zufälligen charakteristischen Spielen für Casino -Aktivitäten (spezifische Mittel können: Karten, Würfel, Roulette -Bälle, Roulettes und Spieltische, einschließlich ihrer Hilfsinstallationen);
- Spielautomatenspiele,
- Bingospiele in Spielhallen,
- Bingospiele, die über Fernsehnetzwerksysteme organisiert werden,
- Über das Internet, Festnetz- oder Mobiltelefonsysteme organisierte Bingospiele;
- Online-Wetten, die die Aktivität von Wetten mit festen Quoten darstellen und über Internet-Kommunikationssysteme, Festnetz- oder Mobiltelefonsysteme organisiert werden;
- Online-Glücksspiele, darunter alle Glücksspiele mit Ausnahme derjenigen, die in a), e), f), g) und h) definiert sind.
Frage: Wie lange ist die Glücksspiellizenz gültig?
Antwort: Die Lizenz zur Organisation des Glücksspiels wird dem Wirtschaftsagenten gewährt, der die Bedingungen für die Organisation der Aktivitäten erfüllt, die von der OUG -Nr. 77/2009, geändert. Die Lizenz ist ab dem Datum der Gewährung 5 Jahre gültig.
Frage: Welche Schritte sind erforderlich, um die Lizenz für die Organisation von Glücksspielen in Rumänien zu erhalten? Was ist mit der Betriebserlaubnis?
Antwort: Um die Lizenz zur Organisation von Glücksspielen zu erhalten, müssen Sie:
- Wirtschaftsakteure müssen den Nachweis erbringen:
- die Existenz der Organisation von Glücksspielen als Haupttätigkeit;
- das Vorliegen der den Geschäftsführern oder gesetzlichen Vertretern der juristischen Person erteilten polizeilichen Genehmigung;
- die Zusammensetzung des gezeichneten und eingezahlten Aktienkapitals unter den Bedingungen der oben genannten Verordnung;
- Strafregisterauszüge oder andere Dokumente der zuständigen Behörden, in deren Zuständigkeitsbereich sich der letzte bekannte Wohnsitz befindet, vorzulegen, aus denen hervorgeht, dass gegen keinen der Geschäftsführer oder gesetzlichen Vertreter der juristischen Person, für die keine Rehabilitierung erfolgt ist, ein rechtskräftiges Urteil ergangen ist in Rumänien oder im Ausland wegen einer in diesem Gesetz vorgesehenen Straftat oder wegen einer anderen vorsätzlich begangenen Straftat begangen wurde, für die eine Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren verhängt wurde;
- Nachweis über die vorgeschlagene Fläche und deren Übereinstimmung mit den gesetzlich festgelegten Anforderungen.
Um eine Glücksspiellizenz zu erhalten , müssen Wirtschaftsteilnehmer Folgendes nachweisen:
- sie zum Zeitpunkt der Beantragung einer Glücksspiellizenz im Besitz einer gültigen Glücksspiellizenz sind oder eine Glücksspiellizenz beantragt haben;
- Die vorgeschlagene Fläche wird vom jeweiligen Veranstalter gemäß den geltenden Rechtsvorschriften für die Ausübung gewerblicher Tätigkeiten in Gebäuden beim Handelsregisteramt angemeldet und erfüllt die in den Durchführungsbestimmungen dieser Notstandsverordnung vorgesehenen Anforderungen;
- Der vorgeschlagene Raum befindet sich nicht in den Räumlichkeiten einer Bildungseinrichtung, einschließlich der dazugehörigen Campus-, Kultur-, Kunst-, Gesundheits-, Sozial-, Religions- und ähnlichen Einrichtungen oder in dem dafür abgegrenzten Umkreis; Es ist verboten, Glücksspiele an Orten abzuhalten, die aufgrund ihrer Lage den Verkehr behindern oder den freien Zugang zu anderen interessanten Orten einschränken würden (Räumlichkeiten in Gebäuden, Fußgängerwege, Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel usw.); Ausnahmsweise ist die Durchführung von Glücksspielen in Kinos, Sälen, Sporthallen, Kulturhäusern und anderen Einrichtungen dieser Art gestattet, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind: separater Zugang für Spieler, keine Störung anderer Aktivitäten und völlige Zugangsbeschränkung für Minderjährige ;
- Die Casino-ähnliche Aktivität muss in Gebäuden organisiert werden, die nicht zu Wohnzwecken genutzt werden, oder an Standorten, die Teil von Hotels sind, die gemäß den geltenden nationalen Vorschriften eine Klassifizierung von mindestens 3 Sternen haben.
- die Spielmittel und die vorgeschlagenen Standorte/Räume den in dieser Dringlichkeitsverordnung und ihren Durchführungsbestimmungen festgelegten Bedingungen entsprechen;
- Spielmittel mit Slot-Maschinen-Typen sind mit einem integrierten elektronischen System zur Überwachung, Aufzeichnung und Aufzeichnung aller Betriebsvorgänge ausgestattet. Dies ist ein wesentlicher Bestandteil der Konstruktion der jeweiligen Spielmittel, die anschließend (Black-Box-Typ) aufgenommen oder hinzugefügt werden, was die Kontrolle der Behörden in der Verordnung über die Organisation und den Betrieb von Gambling ermöglicht. Die Anforderungen, die von diesen Mechanismen erfüllt werden sollen, die Genehmigungsbedingungen für Unternehmen, die Black-Box-Systeme hinzufügen, werden in den Implementierungsregeln dieser Notfallverordnung vorgesehen.
- Wetträume werden durch unabhängige Computerprogramme betrieben, die für das Organisationsunternehmen einzigartig sind, unabhängig von der Anzahl der Standorte, an denen die jeweilige Aktivität durchgeführt wird, mit der Verpflichtung, in einem zentralen elektronischen System in Rumänien zu zentralisieren. Das zentrale elektronische System wird nach und im Namen des Organisators mit einem Terminal im Ministerium für öffentliche Finanzierung angeschlossen, von den Organisatoren kostenlos zur Verfügung gestellt und enthalten oder ermöglichen den Zugang zu Informationen über: die gesamten Teilnahmegebühren, die an einem bestimmten Tag gesammelt wurden, die gesamten Preise, die an diesem Tag vergeben wurden, und das Treffen miteinander und das Teilen miteinander verbunden sind. Mindestens 30 Tage vor dem Erhalt der Glücksspiellizenz muss jeder Wett -Veranstaltungsort im zentralen System identifiziert werden. Alle nachfolgenden Änderungen werden mindestens 15 Tage vor ihrer Einführung mitgeteilt.
- besitzen alle technischen Geräte, die die Unterstützung für die Organisation und Übertragung dieser Arten von Zufallsspielen auf dem Gebiet Rumäniens für Zufallsspiele wie Online -Wetten, Bingospiele, die durch Internet -Kommunikationssysteme, feste oder Mobiltelefonsysteme organisiert sind in Artikel 19 Abs. (1) der Verordnung;
- Die zusätzlichen Bedingungen, die vom Wirtschaftsbetreiber für die Organisation der Lizenz erfüllt werden sollen, und die Genehmigung für die vom Gesetz vorgesehenen Zufallsspiele werden durch die Umsetzungsregeln der angegebenen Notfallverordnung reguliert.
Frage: Welche Gebühren werden für die Genehmigung von Glücksspielaktivitäten in Rumänien erhoben?
Antwort: Im Folgenden stellen wir die GEBÜHREN vor, die für AKTIVITÄTEN IM BEREICH DES GLÜCKSSPIELS ERHOBEN werden:
Die Gebühr für die Glücksspiellizenz (jährlich):
- Für Lotteriespiele: 500.000 Lei
- Für gegenseitige Wetten: 200.000 Lei
- Für Wetten mit festen Quoten: 100.000 Lei
- Für das Glücksspiel für die Casino -Aktivität: 400.000 Lei
- Für Spielautomatenspiele: 25.000 Lei
- Für Bingospiele in Spielhallen: 40.000 Lei
- Für Bingo-Glücksspiele, die über Fernsehnetzwerksysteme organisiert werden: 200.000 Lei
- Für Online-Glücksspiele: 100.000 Lei
- Für Bingospiele, die über Internet-Kommunikationssysteme, Festnetz- oder Mobiltelefonsysteme organisiert werden: 100.000 Lei
- Für Online-Glücksspiele: 400.000 Lei
- Für Online-Lotteriespiele: 500.000 Lei
- Für gegenseitige Online-Wetten: 200.000 Lei
Gebühren im Zusammenhang mit der Glücksspielbetriebslizenz (jährlich):
- Für Lotteriespiele: 800.000 Lei
- Für gegenseitige Wetten: 400.000 Lei
- Für Festverkehrswetten: 5% der tatsächlichen Einnahmen des Veranstalters, jedoch nicht weniger als 250.000 Lei, auf der Grundlage der vom Wirtschaft betreiber vorgelegten technischen und wirtschaftlichen Effizienzdokumentationen.
- Für Glücksspiele, die für den Casinobetrieb charakteristisch sind:
- ich. für jeden Tisch in der Gemeinde Bukarest 250.000 Lei
- ii. für jeden Tisch, an anderen Orten als Bukarest 120.000 Lei
- Für jeden Spielautomaten: 8.000 Lei
- Für Bingo -Spiele in Glücksspielsälen: 30.000 Lei für jede Halle sowie 3% des Nominalwerts der Karten, die von der nationalen Firma „Imprimeria Nationala“ - SA, im Voraus an die Staatskasse vorgelegt werden sollen, wobei die Zahlungsanweisung nach der Sammlung der Karten vom Schatz zugelassen wurde.
- Für Bingo-Glücksspiele, die über Fernsehnetzsysteme organisiert werden: 10 % der tatsächlich auf der Ebene des Veranstalters erzielten Einnahmen, jedoch nicht weniger als 400.000 Lei, basierend auf der vom Wirtschaftsteilnehmer vorgelegten Dokumentation zur technischen und wirtschaftlichen Effizienz.
- Für Bingospiele, die über Internet-Kommunikationssysteme, Festnetz- oder Mobiltelefonsysteme organisiert werden: 10 % der tatsächlich auf der Ebene des Veranstalters erzielten Einnahmen, jedoch nicht weniger als 400.000 Lei, auf der Grundlage der von ihm vorgelegten Dokumentation zur technischen und wirtschaftlichen Effizienz der Wirtschaftsakteur.
- Für Online-Glücksspiele: 1,5 % der tatsächlich auf der Ebene des Veranstalters erzielten Einnahmen, jedoch nicht weniger als 400.000 Lei, basierend auf der vom Wirtschaftsteilnehmer vorgelegten Dokumentation zur technischen und wirtschaftlichen Effizienz.
- Für Online-Lotteriespiele: 800.000 Lei
- Für gegenseitige Online-Wetten: 400.000 Lei
Wir geben außerdem den MINDESTWERT DES GEZEICHNETEN UND AKTUELLEN GRUNDKAPITALS ZUM ZEITPUNKT DER ANTRAGSTELLUNG FÜR DIE LIZENZ ZUR VERANSTALTUNG VON GLÜCKSSPIELEN an.
- Für Veranstalter von Lotteriespielen: 2.000.000 Lei
- Für Veranstalter, die Pari-Mutuel-Wetten betreiben: 1.000.000 Lei
- Für Veranstalter, die Wetten mit festen Quoten anbieten: 1.000.000 Lei
- Für Veranstalter, die für Casinoaktivitäten typische Glücksspiele betreiben: 1.000.000 Lei
- Für Veranstalter, die Spielautomaten betreiben: 30.000 Lei
- Für Veranstalter, die Bingospiele in Spielhallen veranstalten: 100.000 Lei
- Für Veranstalter, die über Fernsehnetzwerksysteme organisierte Bingospiele betreiben: 1.000.000 Lei
- Für Veranstalter, die Online-Glücksspiele mit festen Quoten betreiben: 1.000.000 Lei
- Für Veranstalter, die über das Internet, Festnetz- oder Mobiltelefonsysteme organisierte Bingo-Glücksspiele betreiben: 500.000 Lei
- Für Veranstalter, die Online-Glücksspiele betreiben: 1.000.000 Lei
Organisationsgebühr für Pokerturniere: 200.000 Lei
Zugangsgebühr für Glücksspiele, die für den Casinobetrieb charakteristisch sind, und für Automatenspiele:
- Für Glücksspiele, die für Casinoaktivitäten typisch sind: 20 Lei;
- Für Glücksspiele am Spielautomaten: 5 Lei.
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