Wesentliche Merkmale einer Absichtserklärung
Eine Absichtserklärung (LOI) ist ein entscheidendes Dokument bei Fusionen und Übernahmen (M&A) und dient als Leitfaden für die Transaktion. Obwohl sie in den meisten Aspekten nicht bindend ist, enthält sie Bestimmungen, die die Verhandlungen maßgeblich beeinflussen können.
1. Unverbindlicher Charakter
Die meisten Absichtserklärungen sind unverbindlich, d. h. sie verpflichten die Parteien rechtlich nicht zum Abschluss der Transaktion. Wichtige Bestimmungen wie Exklusivitäts-, Vertraulichkeits- und Abwerbeverbote sind jedoch häufig bindend.
2. Moralische Verpflichtung
Eine Absichtserklärung (LOI) ist zwar rechtlich nicht durchsetzbar, begründet aber eine moralische Verpflichtung zwischen den Parteien. Manche Käufer nutzen dies aus, um später günstigere Konditionen auszuhandeln.
3. Vorläufige Vereinbarung
Die Absichtserklärung dient als Vorläufer des endgültigen Kaufvertrags und ermöglicht es beiden Parteien, mit der Due-Diligence-Prüfung zu beginnen, ohne die Kosten für die vorzeitige Ausarbeitung eines vollständigen Vertrags tragen zu müssen.
4. Verhandlungsrahmen
Die Absichtserklärung legt die grundlegenden Vertragsbedingungen fest. Alle in der Absichtserklärung nicht definierten Punkte werden bei der Ausarbeitung des Kaufvertrags voraussichtlich zugunsten des Käufers ausgelegt.
5. Exklusivitätsklausel
Die meisten Absichtserklärungen beinhalten eine Exklusivitätsfrist, die es dem Verkäufer untersagt, mit anderen potenziellen Käufern in Kontakt zu treten. Dies ist zwar vorteilhaft für Käufer, schwächt aber die Verhandlungsposition des Verkäufers.
6. Eventualverbindlichkeiten aufgrund begrenzter Informationen und erforderlicher Sorgfaltsprüfung
Käufer verfügen in der Regel nur über minimale Informationen, bevor sie eine Absichtserklärung unterzeichnen. Eine sorgfältige Prüfung kann Probleme aufdecken, die zu Nachverhandlungen oder zum Rücktritt führen.
7. Dynamik in den Verhandlungen
Die Unterzeichnung einer Absichtserklärung (LOI) beschleunigt den Geschäftsabschluss und ermöglicht es den Parteien, potenzielle Probleme zu erkennen und zu lösen, bevor sie erhebliche Zeit und Ressourcen investieren.
Häufige Probleme mit LOI und Lösungen
| Problem | Lösung |
|---|---|
| Die Konditionen verschlechtern sich oft nach der Unterzeichnung der Absichtserklärung. | Um die Verhandlungsmacht zu wahren, sollten die Schlüsselbegriffe im Vorfeld definiert werden. |
| Undefinierte Begriffe kommen dem Käufer zugute. | Stellen Sie sicher, dass alle wichtigen Vertragsbedingungen im LOI klar formuliert sind. |
| Lange Exklusivitätsfristen schwächen die Position des Verkäufers. | Die Exklusivitätsdauer begrenzen und Meilensteinanforderungen festlegen. |
| Die Absichtserklärung verringert die Verhandlungsposition des Verkäufers. | Nehmen Sie sich Zeit für die Verhandlung der Absichtserklärung, handeln Sie dann aber nach der Unterzeichnung zügig. |
| Bei der Due-Diligence-Prüfung festgestellte Probleme wirken sich auf Preis und Konditionen aus. | Halten Sie eine umfassende Dokumentation bereit. |
Verbindliche vs. nicht verbindliche Bestimmungen
Die meisten Absichtserklärungen sind so aufgebaut, dass sie bis auf bestimmte wichtige Bestimmungen nicht bindend sind:
Verbindliche Bestimmungen:
- Exklusivität
- Vertraulichkeit
- Zugang des Käufers zur Due-Diligence-Prüfung
- Anzahlung (falls zutreffend)
- Kostenverteilung
Unverbindliche Bestimmungen:
- Kaufpreis und Zahlungsbedingungen
- Vermögens- und Schuldenaufteilung
- Struktur der Transaktion (Vermögensverkauf vs. Aktienverkauf)
- Die fortlaufende Rolle und Vergütung des Verkäufers
Obwohl Gerichte im Allgemeinen den unverbindlichen Charakter von Absichtserklärungen anerkennen, können sie bestimmte Verpflichtungen durchsetzen, wenn die Parteien den Willen zur Bindung nachweisen oder wenn die Verhandlungen in böser Absicht geführt werden.

Schlüsselelemente einer Absichtserklärung
1. Identifizierung der Parteien
Die Absichtserklärung sollte mit der eindeutigen Benennung der an der Transaktion beteiligten Parteien beginnen. Dies umfasst die vollständigen Namen von Käufer und Verkäufer sowie relevante Unternehmensdaten wie Handelsregisternummern, Adressen und Kontaktdaten. Klarheit in dieser Phase beugt Missverständnissen bezüglich der beteiligten Unternehmen vor.
2. Beschreibung der Transaktion
Die Absichtserklärung muss die Art der Transaktion genau beschreiben. Im Falle eines iGaming-Unternehmens könnte dies den Verkauf einer kompletten Online-Casino-Plattform, einer Partnerwebsite, von Software oder anderer digitaler Vermögenswerte umfassen. Die Beschreibung sollte außerdem klären, ob es sich um einen Kauf von Vermögenswerten (Übertragung bestimmter Vermögenswerte) oder einen Anteilskauf (Übertragung des gesamten Unternehmens) handelt.
3. Kaufpreis und Zahlungsstruktur
Einer der wichtigsten Abschnitte einer Absichtserklärung (LOI) ist der Kaufpreis und die Zahlungsmodalitäten. Das Dokument sollte Folgendes enthalten:
- Der Gesamtkaufpreis bzw. die Gesamtbewertung des Unternehmens .
- Zahlungsbedingungen, wie z. B. Einmalzahlungen, Ratenzahlungen oder erfolgsabhängige Zahlungen auf Basis zukünftiger Leistungen.
- Ob die Zahlung in bar, in Aktien, in Kryptowährung oder in einer Kombination davon erfolgt.
- Sämtliche Bedingungen, die sich auf den endgültigen Kaufpreis auswirken könnten, wie z. B. Leistungsbenchmarks oder Anpassungen nach Abschluss der Transaktion.
4. Sorgfältigkeitsprüfung
Die Due-Diligence-Prüfung ist ein wesentlicher Bestandteil jeder M&A-Transaktion und ermöglicht dem Käufer, das Unternehmen vor dem endgültigen Abschluss gründlich zu untersuchen. Die Absichtserklärung sollte Folgendes enthalten:
- Der Umfang der Due-Diligence-Prüfung umfasst finanzielle, rechtliche, technische und betriebliche Aspekte.
- Der Zeitplan für den Abschluss der Due-Diligence-Prüfung.
- Die Art der Informationen, die der Verkäufer bereitstellen muss, wie z. B. Finanzberichte, Verkehrsdaten (für Online-Unternehmen), Kundendatenbanken und Unterlagen zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.
- Jeglicher Zugang, den der Käufer zu Mitarbeitern des Unternehmens, wichtigen Interessengruppen und Drittanbietern haben wird.
5. Vertraulichkeit und Exklusivität
Zum Schutz sensibler Geschäftsinformationen enthalten Absichtserklärungen häufig Vertraulichkeitsklauseln, die es beiden Parteien untersagen, Details über die Verhandlungen oder das besprochene Geschäft offenzulegen. Zusätzlich kann eine Exklusivitätsklausel (auch bekannt als „No-Shop-Klausel“) aufgenommen werden, die es dem Verkäufer untersagt, für einen bestimmten Zeitraum mit anderen potenziellen Käufern zu verhandeln.
6. Abschlussbedingungen
Die Abschlussbedingungen beschreiben die Voraussetzungen, die vor Abschluss der Transaktion erfüllt sein müssen. Dazu gehören beispielsweise:
- Genehmigungen der Aufsichtsbehörden (z. B. Glücksspiellizenzen für iGaming-Unternehmen).
- Abschluss der Due-Diligence-Prüfung zur Zufriedenheit des Käufers.
- Keine wesentlichen nachteiligen Veränderungen im Geschäftsbetrieb.
- Einigung über Arbeitsverträge oder die Beibehaltung von Schlüsselpersonal.
7. Übergangs- und Nachbereitungsverpflichtungen
Um die Geschäftskontinuität zu gewährleisten, sollte die Absichtserklärung alle Verpflichtungen nach Abschluss der Transaktion darlegen. Dies kann Folgendes umfassen:
- Übergangshilfe des Verkäufers, wie z. B. Schulungen oder operative Unterstützung für einen bestimmten Zeitraum.
- Wettbewerbsverbote und Abwerbeverbote sollen verhindern, dass der Verkäufer nach dem Verkauf direkt mit dem Käufer konkurriert oder Mitarbeiter abwirbt.
- Strategien zur Mitarbeiterbindung und die Frage, ob Schlüsselkräfte auch unter neuer Eigentümerschaft im Unternehmen bleiben werden.
8. Verbindliche vs. nicht verbindliche Bestimmungen
Die meisten Absichtserklärungen sind unverbindlich, d. h. sie dienen als Rahmen und nicht als rechtsverbindlicher Vertrag. Bestimmte Bestimmungen können jedoch bindend sein, wie zum Beispiel:
- Vertraulichkeitsklauseln.
- Exklusivitätsvereinbarungen.
- Kostenverteilung (Wer trägt die Kosten für Rechtsberatung und Due Diligence?).
- Anwendbares Recht und Gerichtsstand bei Streitigkeiten.
9. Zeitplan und nächste Schritte
Schließlich sollte die Absichtserklärung einen Zeitplan für das weitere Vorgehen enthalten, einschließlich wichtiger Fristen für die Unterzeichnung der endgültigen Verträge, den Abschluss der Due-Diligence-Prüfung und den Vollzug der Transaktion. Dies stellt sicher, dass beide Parteien weiterhin an einem Strang ziehen und sich dem Abschluss des endgültigen Geschäfts verpflichtet fühlen.
Abschluss
Eine gut strukturierte Absichtserklärung (LOI) ist bei jeder M&A-Transaktion unerlässlich, insbesondere in der iGaming-Branche , wo regulatorische und operative Komplexitäten Transaktionen beeinflussen können. Durch die klare Definition von Schlüsselbegriffen, Erwartungen und Bedingungen trägt eine LOI dazu bei, Missverständnisse zu vermeiden und die Grundlage für eine erfolgreiche Übernahme zu schaffen. Obwohl sie in den meisten Fällen nicht rechtsverbindlich ist, bietet eine LOI Käufern und Verkäufern Sicherheit und einen klaren Fahrplan für die Verhandlungen und ermöglicht so letztendlich einen reibungsloseren Transaktionsprozess.
FAQ
1. Was ist der Hauptzweck einer Absichtserklärung (Letter of Intent, LOI) bei Fusionen und Übernahmen?
Eine Absichtserklärung dient als Leitfaden und vorläufige Vereinbarung für eine Fusion oder Übernahme. Ihr Hauptzweck ist es, die grundlegenden Bedingungen des Geschäfts – wie Kaufpreis und Zahlungsstruktur – festzulegen, bevor die Parteien viel Zeit und Geld in einen vollständigen Kaufvertrag investieren. Sie ermöglicht es Käufer und Verkäufer, die Dynamik des Geschäfts voranzutreiben und schafft eine moralische, wenn auch oft nicht vollständig rechtliche, Verpflichtung zum weiteren Vorgehen.
2. Ist eine Absichtserklärung rechtlich bindend?
Grundsätzlich ist eine Absichtserklärung unverbindlich , das heißt, die Parteien sind rechtlich nicht verpflichtet, die Transaktion abzuschließen. Der Artikel hebt jedoch hervor, dass bestimmte Bestimmungen innerhalb des Dokuments rechtsverbindlich sind.
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Unverbindlich: Kaufpreis, Vertragsstruktur und Zahlungsbedingungen.
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Verbindlich: Exklusivitätsfristen (No-Shop-Klauseln), Geheimhaltungsvereinbarungen und Kostenverteilung.
3. Welche Schlüsselelemente sollten in einer Absichtserklärung enthalten sein?
Um Missverständnisse zu vermeiden, muss ein gut strukturiertes Letter of Intent neun spezifische Elemente enthalten:
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Angaben zu den Parteien: Vollständige juristische Namen und Kontaktdaten.
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Transaktionsbeschreibung: Verkauf von Vermögenswerten vs. Aktienkauf.
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Preis & Zahlung: Bewertung, Earn-outs und Zahlungsmethoden (Bargeld/Aktien).
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Sorgfaltsprüfung: Zeitrahmen und Zugang zu Unterlagen.
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Vertraulichkeit & Exklusivität: Schutz der Daten und „No-Shop“-Zeiträume.
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Abschlussbedingungen: Genehmigungen der Aufsichtsbehörden und Abschluss der Due-Diligence-Prüfung.
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Verpflichtungen nach Abschluss der Transaktion: Wettbewerbsverbote und Schulungen.
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Verbindliche Bestimmungen: Klar gekennzeichnete, durchsetzbare Klauseln.
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Zeitplan: Fristen für die endgültige Vereinbarung.
4. Welche Risiken bestehen üblicherweise für Verkäufer bei der Unterzeichnung einer Absichtserklärung?
Das größte Risiko für Verkäufer liegt in der Exklusivitätsklausel . Durch die Vereinbarung, für einen bestimmten Zeitraum nicht mit anderen Käufern zu verhandeln, verliert der Verkäufer an Verhandlungsmacht. Verzögert sich der Verkaufsprozess, kann der Käufer versuchen, die Bedingungen neu zu verhandeln (oft als „Nachverhandlung“ bezeichnet). Sind wichtige Vertragsbedingungen in der Absichtserklärung (LOI) nicht definiert, werden sie zudem häufig im endgültigen Vertrag zugunsten des Käufers formuliert.
5. Worin besteht der Unterschied zwischen einer Absichtserklärung (LOI) und einem Kaufvertrag?
Die Absichtserklärung (LOI) ist ein vorläufiger Rahmen , der die Grundlage für die Due-Diligence-Prüfung und die Verhandlungen schafft. Sie ist in der Regel kurz und konzentriert sich auf die wichtigsten Punkte. Im Gegensatz dazu ist der Kaufvertrag der endgültige, rechtsverbindliche Vertrag, der jeden Aspekt der Transaktion detailliert regelt, einschließlich Gewährleistungen, Zusicherungen und genauer Haftungsfragen. Er wird erst nach erfolgreichem Abschluss der Due-Diligence-Prüfung erstellt.




