Willkommen in unserer Wissensdatenbank
< Alle Themen
Drucken

M&A-Abschlussprozess | Ein vollständiger Leitfaden

Der Käufer hat seine Due-Diligence-Prüfung abgeschlossen und Sie haben Ihre sorgfältig durchgeführt. Die Bedingungen der Transaktion, einschließlich des Preises, wurden weitgehend vereinbart.

Lassen Sie uns nun über den Abschluss sprechen. Sie sind so weit gekommen und wir sind gut vorbereitet.

Ich muss mein Bier nicht zurückhalten ...

Auch wenn ein fehlerfreier Abschluss schwer zu erreichen sein mag, können wir durchaus nah dran sein. Dieser Artikel befasst sich mit potenziellen Herausforderungen, die in der Endphase einer Transaktion auftreten können, und bietet Strategien zu deren Bewältigung – zum Nutzen sowohl von Käufern als auch von Verkäufern.

Tipps für einen erfolgreichen Abschluss

Rechnen Sie mit Last-Minute-Herausforderungen: Wenn Sie ein Unternehmen kaufen oder verkaufen, müssen Sie mit dem Unerwarteten rechnen. Ein reibungsloser Ablauf ist bei diesen Transaktionen eine Seltenheit, und Probleme können auch nach Abschluss des Geschäfts noch bestehen bleiben. Aus diesem Grund ist die Aufrechterhaltung einer starken Arbeitsbeziehung zwischen Verkäufer und Käufer von entscheidender Bedeutung, damit beide bei der Lösung unerwarteter Probleme effektiv zusammenarbeiten können.

Vereinfachen Sie Ihre Vereinbarungen: Der Schlüssel zu einer erfolgreichen Geschäftstransaktion liegt in der Einfachheit. Klare, klare Rechtsdokumente sind nicht nur leichter zu verstehen, sondern auch weniger anfällig für Komplikationen und Rechtsstreitigkeiten. Schnelle Transaktionen führen zu geringeren Kosten für alle Beteiligten. Klare, eindeutige Dokumente verringern das Risiko von Missverständnissen, Fehlinterpretationen, Konflikten oder späterem Bedauern. Im unglücklichen Fall eines Rechtsstreits kann ein Gericht, eine Jury oder ein Schiedsrichter die Bedeutung des Dokuments schnell erfassen, was zu schnelleren Verfahren und geringeren Rechtskosten führt.

Wir empfehlen Folgendes:

  • Vermeiden Sie übermäßig formale Sprache: Vermeiden Sie umständliche rechtliche Konventionen wie „wobei“, „vorstehend“ oder „bisher“.
  • Reduzieren Sie Juristensprache und Fachjargon: Verwenden Sie juristische Fachbegriffe sparsam und nur dann, wenn dies unbedingt erforderlich ist.
  • Reduzieren Sie übermäßige Ausdrücke: Halten Sie Ihr Dokument prägnant und konzentrieren Sie sich auf das Wesentliche. Es ist weder möglich noch praktisch, jedes mögliche Szenario abzudecken.

Pflichten des Käufers für den Abschluss

Leiten Sie wichtige Käuferaktionen frühzeitig im Prozess ein:

Gründung einer neuen Einheit: Für den Käufer ist es von entscheidender Bedeutung, gleich zu Beginn des Prozesses schnell eine neue Einheit zu gründen, sei es eine Kapitalgesellschaft oder eine LLC. Dabei ist die Aktualität von entscheidender Bedeutung, da jede Verzögerung bei der Rechtsgründung den Fortschritt erheblich behindern und sogar den Abschluss der Transaktion verhindern kann. Der aktive Status der Käufergesellschaft ist für einen erfolgreichen Abschluss ein absolutes Muss.

  • Sichern Sie sich eine Employer Identification Number (EIN): Die EIN wird zu einer Voraussetzung, wenn Sie mit Dritten wie Treuhandagenten zusammenarbeiten, für Aufgaben wie die Einrichtung eines Bankkontos und die Lizenzierung. Daher sollte der Erhalt einer EIN eine der ersten Maßnahmen des Käufers sein, um den Prozess zu optimieren.
  • Erwerben Sie die erforderliche Geschäftslizenz: Die Übertragung der Geschäftslizenz ist ein entscheidender Teil des Verkaufsprozesses. Abhängig von der Gerichtsbarkeit kann der Käufer die Lizenz möglicherweise vor dem Abschluss oder erst nach Abschluss der Transaktion beantragen. Das Timing ist der Schlüssel.
  • Besorgen Sie sich wesentliche Lizenzen und Genehmigungen: Es obliegt dem Verkäufer, eine umfassende Liste der Genehmigungen und Lizenzen zusammenzustellen, die der Käufer einholen muss. Auch hier spielt das Timing eine entscheidende Rolle, da diese mit anderen Abschlussaufgaben, wie der Einrichtung eines Bankkontos, koordiniert werden müssen.
  • Sichern Sie sich einen „Doing Business As“ (DBA)-Namen: Wenn der Käufer beabsichtigt, unter demselben Handelsnamen zu operieren, muss er einen DBA erwerben, indem er eine Erklärung zum fiktiven Firmennamen (FBNS) einreicht. Der Prozess zur Übertragung eines DBA kann je nach Gerichtsbarkeit variieren. Daher ist es wichtig, die örtlichen Vorschriften zu kennen.
  • Richten Sie ein Geschäftsbankkonto ein: Vor dem Abschluss sollte der Käufer ein Geschäftsbankkonto eröffnen. Die meisten Banken verlangen, dass der Käufer über die erforderlichen Lizenzen, einschließlich einer DBA- und Geschäftslizenz, verfügt und die juristische Person gegründet hat, bevor er mit der Kontoeröffnung im Namen des Unternehmens beginnen kann.
  • Händlerkonten einrichten: Um ein neues Händlerkonto zu beantragen, muss der Käufer über die entsprechenden Lizenzen und Bankkonten verfügen. Diese Voraussetzungen unterstreichen die Bedeutung einer proaktiven Vorbereitung in den frühen Phasen des Prozesses.

Vor dem Abschluss

Hier ist eine kurze Checkliste der entscheidenden Schritte, die Käufer und Verkäufer selbstbewusst unternehmen sollten, bevor sie den Abschlusstisch erreichen:

  • Kaufpreisaufteilung: Eine frühzeitige Einigung über die Aufteilung des Kaufpreises trägt dazu bei, Verzögerungen durch spätere Meinungsverschiedenheiten zu vermeiden.
  • Berechnung der laufenden Arbeiten (WIP): Bereiten Sie eine WIP-Tabelle vor, um die Aufteilung beim Abschluss zu erleichtern.
  • Inspektion der Ausrüstung: Überprüfen Sie vor der Schließung gründlich die gesamte Ausrüstung, um Überraschungen in letzter Minute zu vermeiden und genügend Zeit für notwendige Reparaturen oder Austauscharbeiten einzuplanen.
  • Vorläufige Bestandszählung: Führen Sie eine frühzeitige Bestandszählung durch, um unerwartete Probleme zu vermeiden.
  • Rechtspersönlichkeitsstatus des Verkäufers: Stellen Sie sicher, dass die Rechtspersönlichkeit des Verkäufers einen guten Ruf hat, da ein Abschluss sonst nicht erfolgen kann, was möglicherweise zu erheblichen Verzögerungen führen kann.
  • Steuerfreigaben: Erhalten Sie wichtige Steuerfreigaben, einschließlich:
    • Lohnsteuerabrechnung: Bestätigen Sie vor dem Abschluss die Zahlung der Lohnsteuer des Verkäufers.
    • Umsatzsteuerbefreiung: Besorgen Sie sich ggf. eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Begleichung ausstehender Umsatzsteuern.
    • Andere steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen: Abhängig von den örtlichen Vorschriften kann für andere Steuern eine Genehmigung durch staatliche Behörden erforderlich sein.
  • Beteiligung Dritter:
    • Finanzierungsdokumente: Wenn es sich um eine Finanzierung durch Dritte handelt, müssen Sie auf zusätzliche Dokumentationsanforderungen vorbereitet sein, z. B. Geschäftspläne und Prognosen. Escrow übernimmt häufig den Abschlussvorgang.
    • Genehmigung des Franchisegebers: Holen Sie ggf. die Genehmigung des Franchisegebers ein, was vor dem Abschluss eine Schulung des Käufers und die Unterzeichnung des Franchisevertrags umfassen kann.
    • Mietvertragsübertragung: Wenn für eine Mietvertragsübertragung die Zustimmung des Vermieters erforderlich ist, wenden Sie sich frühzeitig im Prozess proaktiv an den Vermieter, um unerwartete Hürden zu vermeiden.+

Kaufvertrag

Navigieren Sie sicher durch die Bestandteile eines Kaufvertrags:

  • Zuordnung von Verträgen: Alle mit dem Verkauf verbundenen Verträge müssen eindeutig zugeordnet werden.
  • Kaufvertrag: Bei Vermögensverkäufen überträgt der Kaufvertrag beim Abschluss offiziell das Eigentum an dem Vermögenswert.
  • Offenlegungserklärung des Käufers: Käufer können mithilfe dieses Dokuments die erforderlichen schriftlichen Offenlegungen vornehmen.
  • Beratungsverträge: Wenn der Verkäufer den Käufer während einer Übergangsphase unterstützt, ist ein Beratungsvertrag unerlässlich.
  • Unternehmensbeschluss: Sowohl Käufer als auch Verkäufer müssen einen Unternehmensbeschluss unterzeichnen, der ihnen die Befugnis erteilt, im Namen ihres Unternehmens zu handeln.
  • Ausrüstungsliste: Dem Kaufvertrag sollte eine Bestandsaufnahme der Vermögenswerte beiliegen, die Bestandteil des Kaufpreises ist.
  • Einbehaltungsvereinbarung: Bei reinen Bargeschäften üblich, beinhaltet dies, dass ein Dritter einen Teil des Kaufpreises behält, bis bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
  • Übertragung von geistigem Eigentum: Dokumentieren und übertragen Sie sämtliches geistiges Eigentum (Patente, Urheberrechte, Marken), das im Verkauf zum Zeitpunkt des Abschlusses enthalten ist.
  • Wettbewerbsverbot: Bei Vertragsabschluss unterzeichnet der Verkäufer in der Regel ein Wettbewerbsverbot, in dem er für einen bestimmten Zeitraum davon absieht, mit dem Käufer zu konkurrieren.
  • Schuldschein: Wenn eine Verkäuferfinanzierung im Spiel ist, ist ein Schuldschein erforderlich. Bei kleineren Transaktionen sind häufig persönliche Garantien des Käufers erforderlich.
  • Sicherheitsvereinbarung: Ermöglicht es dem Käufer, Geschäftsvermögen bis zur vollständigen Bezahlung als Sicherheit für die Verkäuferschuldverschreibung zu verwenden. Dies verhindert unberechtigte Vermögensverkäufe oder Belastungen ohne Zustimmung des Verkäufers.
  • Offenlegungserklärung des Verkäufers: Mithilfe dieser Erklärung können Verkäufer wichtige schriftliche Offenlegungen vornehmen.

Der sichere Umgang mit diesen Komponenten gewährleistet einen soliden und gut dokumentierten Kaufvertrag, der allen Beteiligten zugute kommt.

Treuhandkonto und der Abschlussprozess

Ein Treuhandagent, ein vertrauenswürdiger Dritter, übernimmt die entscheidende Rolle der Sicherung von Geldern und Dokumenten, bis alle Treuhandbedingungen erfüllt sind. Für den reibungslosen Abschluss kleinerer Transaktionen empfehlen wir dringend die Beauftragung eines Treuhänders.

Während des Abschlusses müssen häufig zahlreiche Anpassungen und Aufteilungen vorgenommen werden, die Aspekte wie Mietzahlungen, Versorgungsleistungen, Grundsteuern und Forderungen abdecken, um zeitliche Unterschiede zwischen Rechnungszahlungen und der Eigentumsübertragung auszugleichen. Treuhanddienste zeichnen sich durch die Verwaltung dieser komplizierten Abschlussanpassungen und Proportionen aus.

In Fällen, in denen es um Drittfinanzierungen wie Bankdarlehen geht, ist ein Treuhandkonto unumgänglich. Es spielt eine zentrale Rolle im Unternehmensverkauf, indem es verschiedene wichtige Aufgaben übernimmt, darunter:

  • Verwahrung von Kleingeldeinlagen: Sicherung von Kleingeldeinlagen , die in der Regel von einzelnen Käufern (nicht von Unternehmenskäufern) bereitgestellt werden.
  • Gewährleistung einer eindeutigen Eigentumsübertragung: Durchführung von UCC- und anderen Recherchen, um die nahtlose Übertragung des Vermögenseigentums bei Abschluss zu gewährleisten.
  • Einreichung von Mitteilungen an Gläubiger (in 13 Bundesstaaten, sofern erforderlich).
  • Aufteilung der Ausgaben: Geschickter Umgang mit der Aufteilung von Ausgaben wie Grundsteuern und anderen finanziellen Verpflichtungen.
  • Als Clearingstelle für Dritte fungieren: Erleichterung der Zahlung von Grundpfandrechten, Schulden und ausstehenden Rechnungen.
  • Sichere Verwaltung und Auszahlung von Geldern: Fachmännische Abwicklung der Verwahrung und Freigabe von Geldern gemäß den vereinbarten Bedingungen.

Tage vor dem Abschluss

In den Tagen vor dem Abschluss sollten sowohl Verkäufer als auch Käufer die folgenden entscheidenden Schritte unternehmen:

  • Endgültige Bestandszählung: Für Unternehmen, die über einen umfangreichen Lagerbestand verfügen, ist die Durchführung einer endgültigen Bestandszählung von entscheidender Bedeutung. Diese Aufgabe sollte idealerweise am Tag vor dem Abschluss durchgeführt werden, wobei beide Parteien einbezogen werden oder die Dienste eines professionellen Anbieters für die Bestandsbewertung in Anspruch genommen werden. Beim Abschluss entschädigt der Käufer den Verkäufer in der Regel für den Lagerbestand, basierend auf den ursprünglichen Kosten, in bar. Veraltete Lagerbestände können vorbehaltlich der Zustimmung des Käufers behoben werden.
  • Abschließende Besichtigung: Eine abschließende Besichtigung des Geschäfts durch Käufer und Verkäufer gewährleistet einen reibungslosen Abschluss ohne unvorhergesehene Überraschungen.
  • Überweisung von Treuhandgeldern: Bei Transaktionen mit Treuhandkonto sollte der Käufer die Übertragung seiner Schlussbeträge per Bankscheck oder Überweisung volle drei Werktage vor dem Abschlussdatum veranlassen. Bei Banküberweisungen kann es manchmal zu Verzögerungen kommen, die den Verkauf möglicherweise ins Stocken bringen, wenn sie am Tag des Abschlusses ausgeführt werden. Um dieses Risiko zu mindern, empfehlen wir, die Gelder mindestens drei Tage vor dem Abschluss auf ein Treuhandkonto zu überweisen. Es ist wichtig, dass Sie sich vorher bei Ihrer Bank erkundigen, da einige Institute möglicherweise Tageslimits für Überweisungen festlegen. Bitte beachten Sie, dass Treuhandgelder an das verkaufende Unternehmen und nicht an den Verkäufer persönlich weitergeleitet werden sollten. In Fällen, in denen kein Treuhandkonto genutzt wird, kann der Käufer die Gelder am Vortag oder am Tag des Abschlusses überweisen. Es ist jedoch zu beachten, dass viele Treuhandunternehmen aufgrund jüngster betrügerischer Aktivitäten keine Bankschecks akzeptieren.

Unterzeichnung und offizieller „Abschluss“

Abschlussformate: Abschlüsse können in zwei Hauptformaten stattfinden: virtuell oder persönlich. Aufgrund des technologischen Fortschritts kommt es heutzutage immer häufiger zu virtuellen Schließungen. In solchen Fällen werden die Abschlussdokumente häufig per Kurier zur physischen Unterschrift an die Parteien gesendet oder elektronisch unterzeichnet, wobei der Treuhandagent die Freigabe am Abschlusstermin überwacht.

Unterzeichner: Obwohl nicht alle Eigentümer jedes Dokument einzeln unterzeichnen müssen, sollten sie ihre Zustimmung erteilen, die einen bestimmten „Unterzeichner“ ermächtigt, in ihrem Namen zu handeln. Wenn das Unternehmen ausschließlich einer verheirateten Person in einem Gemeinschaftseigentumsgebiet gehört, sollten beide Ehegatten alle Abschlussdokumente unterzeichnen. Es wird empfohlen, dass alle leitenden Angestellten unterschreiben. Wenn dies jedoch nicht möglich ist, kann ein Unternehmensbeschluss ausreichen.

Papierkopien vs. elektronische Dokumente: Der Uniform Commercial Code (UCC) sah einst schriftliche und unterzeichnete Sicherheitsvereinbarungen vor, die oft als Papierkopien interpretiert wurden. Allerdings akzeptiert das UCC jetzt elektronische Aufzeichnungen als Sicherheitsvereinbarungen. Dennoch kann es sein, dass örtliche Anforderungen immer noch Ausdrucke in Papierform erfordern, und viele Treuhandunternehmen verlangen weiterhin physische Unterschriften.

Tatsächlicher Abschluss: Der Kaufvertrag stellt die verbindliche Verpflichtung zum Verkauf dar, während der „Abschluss“ die tatsächliche Eigentumsübertragung vom Verkäufer auf den Käufer bedeutet. Dies geschieht, wenn beide Parteien den Kaufvertrag unterzeichnen (bei Vermögensverkäufen) und der Käufer die Zahlungstransaktion abschließt. Erst wenn beide Aktionen abgeschlossen sind, kann der Verkauf als „abgeschlossen“ betrachtet werden. Finden diese Aktionen an unterschiedlichen Tagen statt, gilt als Stichtag der Tag der späteren Aktion.

Tatsächliche Eigentumsübertragung: Die Eigentumsübertragung hängt nicht von der physischen Übergabe des Kaufvertrags ab, sondern von der gegenseitigen Unterzeichnung des Dokuments durch beide Parteien. Sobald der Kaufvertrag unterzeichnet ist, wird das Eigentum effektiv übertragen, unabhängig davon, ob das Dokument physisch ausgetauscht wurde.

Fahrzeugübertragungen: Fahrzeuge und Eigentumsgegenstände sollten in der dem endgültigen Kaufvertrag beigefügten Vermögenswertliste enthalten sein. Wenn beide Parteien den Kaufvertrag unterzeichnen, geht das rechtliche Eigentum an allen aufgeführten Vermögenswerten, einschließlich Fahrzeugen, vom Verkäufer auf den Käufer über. Es ist zu beachten, dass sich zwar mit der Unterzeichnung die rechtlichen Eigentumsverhältnisse ändern, die tatsächliche Übertragung der Fahrzeugzulassung beim DMV jedoch Tage oder Wochen dauern kann. In einigen Fällen kann es vorkommen, dass Dritte den Verkäufer weiterhin als Eigentümer anerkennen, wenn der Verkauf nicht rechtzeitig registriert wird. Um diesem Szenario zu begegnen, enthält der Kaufvertrag häufig eine „Klausel über wirtschaftliches Eigentum“, die den Verkäufer verpflichtet, etwaige Vorteile an den Käufer weiterzugeben, wenn er von Dritten weiterhin als Eigentümer behandelt wird.

Bei oder vor dem Abschluss zu unterzeichnende Dokumente: Mehrere wichtige Dokumente müssen entweder vor oder während des Abschlusses unterzeichnet werden:

  • Kaufvertrag: Dieser kann vor oder während des Abschlusses abgeschlossen werden. Während der Kaufvertrag und seine Zeitpläne mit der Unterzeichnung rechtsverbindlich werden, erfolgt die tatsächliche Übertragung des rechtlichen Eigentums am Unternehmen mit der Unterzeichnung des Kaufvertrags (bei Vermögensverkäufen) oder der Aktienzertifikate (bei Aktienverkäufen).
  • Zeitpläne: Diese werden in der Regel gleichzeitig mit dem endgültigen Kaufvertrag (DPA) unterzeichnet. Auch wenn sie mit der Unterzeichnung rechtswirksam werden, geht das rechtliche Eigentum am Unternehmen erst mit der Unterzeichnung des Kaufvertrags über.
  • Beilagen (Bill of Sale): Der Kaufvertrag und ggf. der Mietvertrag werden dem Kaufvertrag beigefügt und ausschließlich beim Vertragsabschluss unterzeichnet. Das tatsächliche rechtliche Eigentum und der Besitz des Unternehmens gehen mit der Unterzeichnung des Kaufvertrags auf den Käufer über. Normalerweise unterzeichnet der Verkäufer den Kaufvertrag, sobald der Käufer die vereinbarte Zahlung geleistet hat und alle Eventualverbindlichkeiten zur Zufriedenheit beider Parteien geklärt wurden. Bis zum Abschluss behält der Verkäufer das volle Eigentum und die Verantwortung für das Unternehmen.

Unmittelbar nach der Unterzeichnung

Sobald der Abschluss abgeschlossen ist, sollten sowohl Verkäufer als auch Käufer umgehend Folgendes unternehmen:

Umstellung der Kundenliste: Der Verkäufer sollte dem Käufer umgehend eine umfassende Liste seiner geschätzten Kunden oder Klienten zur Verfügung stellen. Diese gemeinsame Anstrengung gewährleistet einen reibungslosen Übergang dieser wichtigen Beziehungen.

Mitarbeiterengagement: Für Käufer und Verkäufer ist es von entscheidender Bedeutung, eine Besprechung einzuberufen, um den Mitarbeitern den Eigentümerwechsel mitzuteilen. Der Ansatz für diese Kommunikation variiert je nach der bestehenden Beziehung des Verkäufers zur Belegschaft. Wir raten dem Käufer dringend, eine überzeugende und optimistische Vision für die Zukunft des Unternehmens vorzulegen und die Arbeitsplatzsicherheit für alle Mitarbeiter zu bekräftigen. Dieses Treffen sollte Positivität ausstrahlen, Vertrauen wecken und jedes Teammitglied hinsichtlich seiner weiteren Rolle innerhalb der Organisation beruhigen.

Nach dem Schließen

Post-Closing-Prioritäten für Verkäufer und Käufer:

Nach dem Abschluss sollten sich Verkäufer und Käufer klar und unkompliziert um die folgenden Angelegenheiten kümmern:

  • Debitorenbuchhaltung: Wenn der Verkäufer das Eigentum an den Debitorenbuchhaltungsforderungen behält, ist es wichtig, sein Unternehmen und sein Bankkonto für den Einzug ausstehender Forderungen beizubehalten. Ein Treffen zwischen Käufer und Verkäufer ist ratsam, um Inkassostrategien nach dem Abschluss und Kundenbenachrichtigungen zu besprechen. Typischerweise stellt der Verkäufer den Kunden weiterhin Rechnungen über die Geschäftsadresse aus, während der Käufer die Zahlungen verwaltet und an den Verkäufer weiterleitet. Dieser Prozess kann optimiert werden, wenn beide Parteien während der Schulungszeit im Unternehmen anwesend sind.
  • Telefondienste: Sorgen Sie für eine reibungslose Übertragung der Telefondienste vor dem Einsendeschluss.
  • Schulung und Übergang: Schließen Sie gemeinsam die Schulungs- und Übergangsphase ab und dokumentieren Sie diesen Prozess in einem Schulungsprotokoll, um potenzielle Streitigkeiten in der Zukunft zu entschärfen.
  • Übertragen Sie wichtige Vermögenswerte: Bei Vertragsabschluss sollte der Verkäufer wesentliche Vermögenswerte übergeben, darunter Computer-Zugangscodes, Tresorkombinationen, Alarmcodes, Schlüssel für Aktenschränke, Räumlichkeiten und Fahrzeuge sowie Eigentümerhandbücher, Bedienungsanleitungen und Garantieinformationen.
  • Geräteleasingübertragungen: Wenn Geräteleasingverträge übernommen werden sollen, achten Sie auf eine ordnungsgemäße Übertragung vom Verkäufer zum Käufer.
  • Übertragung von Drittverträgen: Diese Kategorie umfasst Vereinbarungen wie Werbeverträge und Geräteleasing.
  • Übertragen Sie wichtige Beziehungen: Vereinbaren Sie gemeinsame Treffen mit wichtigen Kunden, Lieferanten und anderen wichtigen Kontakten, um ihnen einen nahtlosen Übergang unter neuem Eigentümer zu gewährleisten.
  • Telefondienst übertragen: Priorisieren Sie die reibungslose Übertragung von Telefondiensten und koordinieren Sie diese Änderung effektiv.
  • Versorgungsunternehmen übertragen: Wenden Sie sich an Versorgungsunternehmen, um die Übertragung von Dienstleistungen vom Verkäufer an den Käufer zu erleichtern.
  • Lieferantenkonten übertragen: Arbeiten Sie nach dem Abschluss mit Lieferanten und Lieferanten zusammen, um sie über den Eigentümerwechsel zu informieren.
  • Digitale Assets übertragen: Arbeiten Sie gemeinsam an der Übertragung digitaler Assets, einschließlich Websites, Domainnamen, Telefonnummern und anderer technologischer Ressourcen.
  • UCC-Finanzierungserklärung: Wenn eine Verkäufererklärung vorliegt, stellen Sie die Einhaltung sicher, indem Sie die erforderliche Mitteilung oder das Pfandrecht bei der zuständigen Anmeldestelle einreichen.

Monate nach dem Abschluss

In den Monaten nach dem Closing gilt es folgende Aufgaben unkompliziert zu bewältigen:

  • Aufteilung des Kaufpreises : Stellen Sie eine ordnungsgemäße Dokumentation sicher, indem Sie am Ende des Steuerjahres das IRS-Formular 8594
  • IRS-Checkliste: Arbeiten Sie mit Ihrem Buchhalter zusammen, um die Schließung des Unternehmens zu optimieren, sobald alle Forderungen erfolgreich eingezogen wurden.

Durch die Einhaltung dieser Schritte sorgen Sie für Klarheit und Effizienz in der Post-Closing-Phase.

Inhaltsverzeichnis